Entscheidung im Dialogforum
Die B15neu-Variante steht fest
1. Juli 2021, 15:49 Uhr aktualisiert am 1. Juli 2021, 15:49 Uhr
Viele Jahre wurde gerungen und diskutiert - am Donnerstag gegen Mittag fiel nun die Entscheidung, welche Trasse die B15neu südlich der A92 nehmen wird. Am Donnerstag entschied sich das Dialogforums für die Variante 1c.
Die Bauarbeiten an der Grundwasserwanne im Kreuzungsbereich der A92 mit der B15neu gehen voran. Die nach dem Raumordnungsverfahren verbliebenen Planfälle 1b und 1c der Umfahrung Landshut wurden im Rahmen der Voruntersuchung untersucht. Für die weitere Planung ist auf Basis dieser Voruntersuchung nun eine Entscheidung gefallen: Die Umfahrung von Landshut soll auf der Trasse des Planfalls 1c verlaufen.
Dieses Ergebnis wurde in der Sitzung des Dialogforums, bekanntgegeben. Offen bleibt die Entscheidung zur Querung der Isarhangleite mit einer Talbrücke samt kurzem Tunnel oder einem langen, tiefliegenden Tunnel.
Beim Dialogforums waren Vertreter aus Politik, Verwaltung und Interessensverbänden vertreten und diskutierten das weitere Vorgehen. Neben Landrat Peter Dreier und Landshuts Oberbürgermeister Alexander Putz ist seit Anfang 2019 Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Wüst, Leiter der Abteilung Straßenbau am Verkehrsministerium, als Nachfolger von Karl Wiebel neues Mitglied der Leitungsgruppe.
Robert Bayerstorfer, Bereichsleiter des Staatlichen Bauamtes, erläuterte den Stand zum Planfeststellungsverfahren des ersten Bauabschnittes der Umfahrung Landshut. Derzeit werden die Stellungnahmen zu den 1.244 Einwendungen durch das Bauamt und die beauftragten Fachbüros bearbeitet.
Brücke und dann kurzer oder langer Tunnel
Im darauffolgenden Abschnitt der Umfahrung Landshut durchquert die Trasse das FFH-Gebiet Isarhangleite. Für die Querung gibt es verschiedene technische Möglichkeiten: eine lange Talbrücke mit kurzem Tunnel (Variante B) oder einen rund zwei Kilometer langen, tiefliegenden Tunnel (D2).
In diesem Bereich weist das Gelände topografisch und geologisch einige Besonderheiten auf. Wegen dieser Rahmenbedingungen ist eine finale Festlegung auf eine Variante erst möglich, wenn die bereits laufenden geologischen Erkundungen in diesem Bereich abgeschlossen sind. Landrat Dreier und Oberbürgermeister Putz sprachen sich deutlich für den langen Tunnel aus. Zum einen aus Lärmschutzgründen und zum anderen zur Reduktion des ökologischen Eingriffs sowie zur Erhaltung des Landschaftsbildes oberhalb der Isarhangleite.
Mit großer Spannung wurde im Dialogforum die Entscheidung zur Trassenwahl erwartet. Robert Bayerstorfer erläuterte das Ergebnis der Voruntersuchung zu den Planfällen 1b und 1c. Die Bewertung der Planfälle erfolgte anhand der Themenfelder raumstrukturelle Wirkungen, verkehrliche Wirkungen, entwurfs- und sicherheitstechnische Beurteilung, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit. Auf Basis einzelner Kriterien des jeweiligen Themenfeldes wurde eine Bewertung der Planfälle durchgeführt. Bei vielen Kriterien, unter anderem dem Bereich Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie dem Schutzgut Boden und Fläche, unterscheiden sich die Planfälle nicht signifikant.
Signifikante Unterschiede weisen die Planfälle bei folgenden Kriterien auf: So ergeben sich für den Planfall 1b Vorteile beim Bündelungseffekt durch den vierstreifigen Ausbau der bestehenden B 299. Hinsichtlich des Kriteriums Schutzgut Menschen und Wohnen sind bei Planfall 1b überwiegend Einzelanwesen betroffen, während beim Planfall 1c die Trasse an Adlkofen vorbeiführt.
In Bezug auf die verkehrliche Wirksamkeit schneidet der Planfall 1c besser ab. Die Verkehrsbelastung auf der Trasse des Planfalls 1c sowie die Entlastung in der Ortsdurchfahrt Landshut ist höher als bei Planfall 1b. Positiv zu bewerten ist auch die geringere Betroffenheit des Schutzgutes Menschen-Erholen im Naherholungsbereich südlich von Landshut. Auch beim Thema Massenbilanz, Anzahl der Knotenpunkte und bei den Baukosten schneidet Planfall 1c besser ab.
Ministerium stimmt dem Planfall 1c zu
"Bei einer Gesamtabwägung ist daher der Planfall 1c zu favorisieren", so das Staatliche Bauamt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dieser Trassenwahl zugestimmt und darum gebeten, dass der Planfall 1c der weiteren Planung zugrunde gelegt wird.
Die Planfallentscheidung wurde kontrovers diskutiert. So wurde beispielsweise bemängelt, dass die Vorteile einer Bündelungswirkung bei Planfall 1c verloren gehe und lärmtechnische Auswirkungen auf zusammenhängende Bebauungen größer sei. Verstanden wurde, dass auch die geringeren Investitionskosten für den Planfall 1c sprechen.
"Positiv ist die höhere Verkehrsentlastung des Planfalls 1c für die Stadt Landshut", sagte Oberbürgermeister Alexander Putz. Landrat Dreier forderte, dass die Planungen weiter voranschreiten, um zeitnah eine Aussage zur Variante im Bereich der Isarhangleite zu bekommen und zügig in die Vorentwurfsplanung einzusteigen: "Dadurch können die Zwischenzustände der einzelnen Abschnitte der B 15neu so kurz wie möglich gehalten werden."
Rainer Popp, Referatsleiter am Verkehrsministerium, erläuterte in Vertretung von Abteilungsleiter Wolfgang Wüst die weitere Vorgehensweise. Das Staatliche Bauamt wird auf Basis des Planfalls 1c die technische Entwurfsplanung für den 2. Bauabschnitt der Umfahrung Landshut vorbereiten. Hierfür sind Vermessungsarbeiten, Bodenerkundungen und naturschutzfachliche Kartierungen entlang der Trasse erforderlich. Sobald die vertiefenden Untersuchungen im Bereich der Isarhangleite abgeschlossen sind, wird die Planung im Bereich der Hangleite erneut dem BMVI zur Entscheidung über die Tunnelfrage vorgelegt.
Info
Die Präsentation der Sitzung sowie Pläne im Bereich der Isarhangleite sind unter www.ou-landshut.de zu finden.