Landkreis Landshut

Debatte um Lockerung der Lärmschutzregelung für Volksfeste - Droht Party rund um die Uhr?


Symbolfoto: Felix Hörhager dpa/lby

Symbolfoto: Felix Hörhager dpa/lby

Von einem "deutlichen Zeichen für die Volksfestkultur in ganz Bayern" sprach die CSU-Landtagsfraktion vor einigen Wochen. Der Grund für die in euphorischem Ton verbreitete Mitteilung: Die strikte Lärmschutzregelung für traditionelle Volksfeste soll deutlich gelockert, längere Öffnungszeiten sollen möglich gemacht werden. Heißt es somit bei Frühjahrs- und Herbstdult etwa bald: Party rund um die Uhr? Wohl eher nicht, wie eine Nachfrage bei der Verwaltung ergab. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass eine neue Verordnung kaum wesentliche Auswirkungen auf die Volksfeste in Landshut haben wird.

Und dies hat einen denkbar einfachen Grund: In Landshut ist man nämlich - im Einvernehmen mit Schaustellern und Festwirten - schon vor einem Jahr dazu übergegangen, die Öffnungszeiten der Volksfeste an das Weggehverhalten der Besucher anzupassen. Heißt: An den beliebten Tagen am Wochenende, also Freitag und Samstag, dürfen die Dulten länger öffnen, an den umsatzschwachen Tagen Sonntag und Montag ist dafür schon früher Schluss, gegen 22 Uhr. "Damit fahren wir sehr gut und wir haben auch kaum Beschwerden von Anwohnern", sagt Thomas Link, der persönliche Referent von Oberbürgermeister Hans Rampf.

Und eben dieses Modell wurde laut CSU-Landtagsabgeordnetem Helmut Radlmeier von seinen Kollegen im Maximilianeum interessiert verfolgt. "Unser Konzept hat sich voll bewährt", sagt Radlmeier und verweist darauf, dass er gemeinsam mit seinen Stadtratskollegen Lothar Reichwein, Robert Neuhauser und Helge Teuscher bereits 2011 in einem Antrag gefordert habe, die Öffnungszeiten der Dulten an den Wochenenden zu verlängern. Nun ziehe der Landtag nach: "Die geplante Neuregelung gibt den Genehmigungsbehörden mehr Spielraum", ist sich Radlmeier sicher. Im Einzelfall könne dann sogar bis Mitternacht gefeiert werden. Voraussetzung sei unter anderem, dass es sich um ein traditionelles, von hoher Akzeptanz getragenes Volksfest handle, das nur an wenigen Tagen im Jahr stattfinde. "Ein einziger Kläger darf nicht ein ganzes Volksfest zum Scheitern bringen", sagt Radlmeier. Mit der Neuregelung könnten sicher alle gut leben.