EuGH-Gutachter

Söder muss wohl nicht ins Gefängnis

Zwangshaft ist kein Mittel zur Durchsetzung von Dieselfahrverboten


Ministerpräsident Markus Söder (Archivfoto) und seine Staatsregierung haben gerichtlich verfügte Dieselfahrverbote nicht umgesetzt. Damit verstoßen sie zwar gegen EU-Recht, Zwangshaft haben sie aber wohl nicht zu befürchten.

Ministerpräsident Markus Söder (Archivfoto) und seine Staatsregierung haben gerichtlich verfügte Dieselfahrverbote nicht umgesetzt. Damit verstoßen sie zwar gegen EU-Recht, Zwangshaft haben sie aber wohl nicht zu befürchten.

Ins Gefängnis muss Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sehr wahrscheinlich nicht. Das zeichnet sich nun in einem Verfahren gegen die bayerische Staatsregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ab. Am Donnerstag präsentierte Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe sein Gutachten, das in der Mehrzahl der Fälle auch von den Richtern als Leitschnur für ihr Urteil übernommen wird.

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