Meinung

Ordnungsgeld

Notorische Störer im Landtag müssen Konsequenzen spüren


Für besonders lautstarke oder beleidigende Störungen von Landtagssitzungen sollen künftig im Wiederholungsfall bis zu 4.000 Euro Ordnungsgeld fällig werden.

Für besonders lautstarke oder beleidigende Störungen von Landtagssitzungen sollen künftig im Wiederholungsfall bis zu 4.000 Euro Ordnungsgeld fällig werden.

Der Ton im Plenarsaal des bayerischen Landtags ist schärfer geworden in den vergangenen Jahren. Das zeigt schon ein Blick in die Statistik: Jahrzehntelang gab es praktisch gar keine Rügen für die Abgeordneten - in der vergangenen Legislaturperiode waren es mehr als zwei Dutzend. Aber rügen allein reicht nicht. Wer nicht hören will, muss die Konsequenzen seines Verhaltens zumindest im Geldbeutel fühlen. Darum ist es leider nötig und richtig, dass der Landtag jetzt ein Ordnungsgeld gegen notorische Störer einführt.

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