Flughafen München

70 Tage Haft für Verkehrsrowdy


Wer mit den deutschen Verkehrsregeln auf Kriegsfuß steht, kann sich auch schnell im Gefängnis wiederfinden.

Wer mit den deutschen Verkehrsregeln auf Kriegsfuß steht, kann sich auch schnell im Gefängnis wiederfinden.

Von Monika Müller

Am Montag (21. März) haben Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle des letzten Fluges nach Moskau einen mit Haftbefehl gesuchten, in Österreich wohnhaften Inder festgenommen. Die bayerische Justiz fahndete nach dem Mann wegen eines Verstoßes gegen das deutsche Verkehrsrecht.

Als der Berufskraftfahrer Anfang 2013 im deutschen Straßenverkehr unterwegs war, hatte er es wohl mit den Verkehrsregeln nicht so genau genommen. Deshalb hatte das Amtsgericht in Laufen am Inn den heute 31-Jährigen im April 2013 wegen Straßenverkehrsgefährdung zu 1.400 Euro oder ersatzweise 70 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Weil der Salzburger offensichtlich weder die Geldstrafe bezahlt noch die Haftstrafe angetreten hatte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein gut zwei Monate später zur Festnahme aus.

Als der Gesuchte Montagabend am Flughafen München auf dem Weg in die russische Hauptstadt die Ausreisekontrolle durchlief, verhaftete ihn die Bundespolizei. Er schuldete der deutschen Justiz noch 1.467 Euro inklusive Verfahrenskosten. Diesen Betrag konnte der Wahl-Österreicher vor Ort nicht entrichten. Daher brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim, wo er die verhängte Haftstrafe von 70 Tagen absitzen muss.