Oberstaatsanwalt äußert sich

Debatte um Diebe in Regensburg: Eingestellt ist nicht vergessen

Nach dem Ladendiebstahl-Hilferuf der Regensburger Einzelhändler äußert sich der Regensburger Oberstaatsanwalt zu fallen gelassenen Delikten. Auch die Staatsanwaltschaft ist drastisch unterbesetzt.


Ladendieben, die erstmalig und mit Beute im Wert von weniger als zehn Euro erwischt werden, gewährt die Staatsanwaltschaft Regensburg üblicherweise eine zweite Chance. Danach aber nicht mehr.

Ladendieben, die erstmalig und mit Beute im Wert von weniger als zehn Euro erwischt werden, gewährt die Staatsanwaltschaft Regensburg üblicherweise eine zweite Chance. Danach aber nicht mehr.

Nach dem Ladendiebstahl-Hilferuf der Einzelhändler hat unsere Mediengruppe bei der Staatsanwaltschaft Regensburg angefragt, wann und warum Verfahren gegen Täter eingestellt werden. Demnach können Ersttäter tatsächlich bei einer Schadenssumme unter zehn Euro mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit rechnen. Sobald sie aber ein zweites Mal erwischt werden, nicht mehr.

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