Gericht

Wolbergs-Prozess: Neuverhandlung wird verschoben


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Die Neuverhandlung eines Prozesses gegen Joachim Wolbergs verzögert sich bis September.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Die Neuverhandlung eines Prozesses gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs vor dem Landgericht München I, der eigentlich im Februar hätte starten sollen, wird verschoben. Das bestätigte am Donnerstag der Sprecher des Landgerichts Laurent Lafleur auf Nachfrage unserer Redaktion. Der Prozess startet demnach nun im September.

Laut Lafleur gebe es ein anderes Verfahren, dass aktuell „vorrangig bearbeitet“ werden muss. Dieses Verfahren habe nichts mit der Sache Wolbergs zu tun. Wolbergs Verteidiger Peter Witting sei am Mittwoch über die Terminverschiebung informiert worden, sagte Lafleur.

Wolbergs selbst bestätigte auf Nachfrage ebenfalls, dass er am Mittwoch einen Anruf seines Verteidigers erhalten habe, um über den Prozess zu sprechen. Dass die Verhandlung auf September verschoben werden soll, wisse er bislang allerdings selbst nur aus den Medien. "Mich überrascht aber mittlerweile nichts mehr", so Wolbergs. Er warte nun bereits seit acht Jahren auf die Verhandlung, "da ist es scheinbar schon egal, ob ich noch länger warten muss." Er nehme "mit Interesse zur Kenntnis, wie manche Justizbehörden in Deutschland arbeiten", so Wolbergs.

Bei dem Wolbergs-Verfahren geht es um die teilweise Neuverhandlung des Parteispenden-Prozesses gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg 2018/19. Hintergrund war der Kommunalwahlkampf 2014.

In dem Prozess wurde Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im November 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies es zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.

Ein zweiter Prozess gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg endete 2020 mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Dieses Urteil bestätigte der BGH 2021 in Gänze. Gegen die beiden Regensburger Urteile sowie das des BGH legte Witting Anfang 2022 Verfassungsbeschwerde ein.

Das Landgericht München I setzte das ausstehende Verfahren zunächst nicht an mit der Begründung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten zu wollen. Im September 2023 teilte das Bundesverfassungsgericht wiederum mit, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei, und insofern die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde.