Landkreis Regensburg

Wahlfälschung: Nur fünf von sieben Beschuldigten vor Gericht?


Um Erntehelfer und deren Wahlverhalten geht es unter anderem bei der Aufklärung des Geiselhöringer Wahlskandals.

Um Erntehelfer und deren Wahlverhalten geht es unter anderem bei der Aufklärung des Geiselhöringer Wahlskandals.

Von pah/usa

Im Skandal um die Fälschung der Geiselhöringer Kommunalwahl im März 2014 soll nur gegen fünf von sieben Angeschuldigten verhandelt werden.

Das Landgericht Regensburg hat die Anklage gegen einen der beiden mutmaßlichen Haupttäter nicht zugelassen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Es hatte die Ermittlungsakten geprüft und war dabei zu dem Schluss gelangt, dass ein Tatnachweis wohl nicht zu führen sei. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Beschwerde einlegen. "Wir werden innerhalb der Frist eingehend prüfen, ob wir Beschwerde einlegen", sagte Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller am Mittwoch auf Anfrage. Die Frist betrage eine Woche, und diese werde man ausschöpfen. Entschieden sei bislang nichts; die Staatsanwaltschaft sei von dem vorläufigen Beschluss des Gerichts erst am Mittwoch informiert worden.

Laut Pressemitteilung des Landgerichts Regensburg ist dieser bereits am Montag gefallen. Die 5. Strafkammer hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 15. Juni 2016 wegen mutmaßlicher Manipulation der Geiselhöringer Kommunalwahl im März 2014 gegen fünf von sieben Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen. "Hinsichtlich zweier Angeschuldigter, darunter ein kandidierendes CSU-Mitglied, lehnte das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts ab", heißt es in der Mitteilung wörtlich.

Nach eingehender Prüfung der Ermittlungsakten ist das Landgericht zu der Einschätzung gelangt, dass "ein Tatnachweis im Hinblick auf das angeschuldigte CSU-Mitglied und eine der Beihilfe bezichtigte Person in einer Hauptverhandlung voraussichtlich nicht zu führen sein wird", wird in der Pressemitteilung formuliert. Es hat die Anklage deshalb insoweit nicht zugelassen.

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