Regensburg
Anklage gegen ehemaligen OB-Kandidaten der CSU
2. Mai 2019, 15:48 Uhr aktualisiert am 2. Mai 2019, 16:29 Uhr
Die Ermittlungen im Fall des suspendierten Regensburger OB Wolbergs ziehen weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft Regensburg erhebt nun Anklage gegen den OB-Kandidaten der CSU im Kommunalwahlkampf 2014. Es geht dabei um eine mögliche Beihilfe zur Steuerhinterziehung und uneidliche Falschaussage.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat im Rahmen ihrer Ermittlungen wegen auffälliger Parteispenden den Komplex um den OB-Kandidaten der CSU im Kommunalwahlkampf 2014, Christian Schlegl, abgeschlossen. Bereits Mitte April wurde Anklage am Landgericht Regensburg erhoben. Der ehemalige OB-Kandidat soll sich wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und falscher uneidlicher Aussage verantworten. Nun muss das Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Schlegl soll Spenden eines Regensburger Immobilienkonzerns für seinen Kommunalwahlkampf verschleiert haben. 40.000 Euro an Zahlungen sollen an den Verein Bürger für Regensburg über Strohmänner geleistet worden sein. Zum soll der Immobilienkonzern Wahlkampfkosten in Höhe von 50.000 Euro unmittelbar übernommen haben. Dabei sollen in beiden Fällen zur Verschleierung der Zahlungsflüsse Scheinrechnungen erstellt worden sein. Ferner soll der Angeschuldigte von einem Unternehmen aus der Regensburger Immobilienbranche Spenden an den CSU Kreisverband Regensburg Stadt für seinen Kommunalwahlkampf in Höhe von knapp 60.000 Euro erhalten haben - und zwar über Strohmänner und gestückelt auf Beträge unter 10.000 Euro. Im Rechenschaftsbericht der CSU soll der Spendenbetrag unzutreffend erklärt worden sein. Schließlich wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, im Rahmen seiner Zeugeneinvernahme im Strafverfahren gegen Oberbürgermeister Wolbergs und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Regensburg vorsätzlich die Unwahrheit über die Zuwendungen an den Verein Bürger für Regensburg gesagt zu haben.
Trotz der jetzt erhobenen Anklage gilt für den Angeschuldigten natürlich weiterhin die Unschuldsvermutung, wie die Staatsanwaltschaft Regensburg im Rahmen einer Pressemitteilung am Donnerstag betont.