Sexuelle Nötigung
Regensburger Landgericht sieht Angeklagten als schuldunfähig
2. Mai 2022, 16:04 Uhr aktualisiert am 2. Mai 2022, 17:31 Uhr
Von
Michael Bothner
Im Juli 2021 soll es in der Gemeinde Schönach zu einem Übergriff auf eine Joggerin gekommen sein, später zu einem ähnlichen Vorfall gegenüber einer Pflegerin. Der Beschuldigte räumt vor Gericht die sexuellen Nötigungen ein. Da er als schuldunfähig gilt, geht es in dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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