Sexuelle Nötigung

Regensburger Landgericht sieht Angeklagten als schuldunfähig


Aufgrund einer paranoiden Schizophrenie war dem Angeklagten das Unrecht seiner Handlung im Tatmoment wohl gar nicht bewusst. Er gilt deshalb als schuldunfähig.

Aufgrund einer paranoiden Schizophrenie war dem Angeklagten das Unrecht seiner Handlung im Tatmoment wohl gar nicht bewusst. Er gilt deshalb als schuldunfähig.

Im Juli 2021 soll es in der Gemeinde Schönach zu einem Übergriff auf eine Joggerin gekommen sein, später zu einem ähnlichen Vorfall gegenüber einer Pflegerin. Der Beschuldigte räumt vor Gericht die sexuellen Nötigungen ein. Da er als schuldunfähig gilt, geht es in dem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg um die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

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