31-Jähriger schuldfähig

Bewährung nach Sexualdelikt in Schönach


Die eineinhalbjährige Haftstrafe wurde zur Bewährung aufgehoben. Der 31-Jährige soll seine positiv verlaufende, psychologische Behandlung nun ambulant fortsetzen.

Die eineinhalbjährige Haftstrafe wurde zur Bewährung aufgehoben. Der 31-Jährige soll seine positiv verlaufende, psychologische Behandlung nun ambulant fortsetzen.

Wegen der sexuellen Nötigung einer Krankenpflegerin, sowie der versuchten sexuellen Nötigung einer Joggerin nahe Schönach, stand ein 31-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg. Nun sprach die Kammer das Urteil. Und das fiel anders aus, als ursprünglich angenommen.

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