Landgericht Regensburg
Bei "Gefangenenmeuterei" Pfleger angegriffen
20. Oktober 2020, 7:00 Uhr aktualisiert am 20. Oktober 2020, 7:00 Uhr
Am Dienstagvormittag beginnt die Hauptverhandlung gegen zwei mittlerweile 29 und 41 Jahre alte Männer wegen Gefangenenmeuterei. Beiden wird vorgeworfen, bei einem gemeinsamen Fluchtversuch aus dem Bezirkskrankenhaus Straubing vor über zwei Jahren unter anderem Pfleger der Einrichtung angegriffen zu haben.
Die beiden Männer sollen am Abend des 3. Februar 2018 beschlossen haben, gemeinsam aus dem Bezirkskrankenhaus am Lerchenhaid in Straubing zu flüchten. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Männer dafür die beiden auf der Station tätigen Pfleger gepackt und festgehalten haben. Im weiteren Verlauf wollten wohl weitere Pfleger auf der Station und ein Patient den beiden Pflegern helfen. Die Helfer seien teilweise aber von einem der Beschuldigten umklammert und festgehalten worden. Der hinzugekommene Patient hingegen habe einen der Beschuldigten bedrängt und ins Gesicht geschlagen, um den Pflegern zu helfen.
Ein anderer zwischenzeitlich hinzugekommener Pfleger versuchte ebenfalls die Situation in den Griff zu bekommen und hielt einen der Beschuldigten am Arm fest. Dieser konnte sich aber losreißen, griff einen anderen Pfleger an und schleuderte ihn gegen die Stationstür. Der Mann prallte gegen das Glas, so dass die Scheibe zersprang. Als der Pfleger am Boden lag, trat einer der Beschuldigten noch einmal mit dem Fuß gegen dessen Hüfte beziehungsweise Oberschenkel. Sicherheitsmitarbeiter konnten die beiden Männer schließlich überwältigen. Der Pfleger erlitt einen Oberschenkelhalsbbruch. Eine weitere Pflegerin hatte nach dem Vorfall Schmerzen im Halswirbelbereich.
Laut Staatsanwaltschaft leiden die Beschuldigten an Schizophrenie. Beiden seien daher nicht in der Lage, das Unrecht der Tat einzusehen.Demnach hätten die Männer im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt.
Weitere Termine für die Hauptverhandlung sind am Mittwoch und Anfang November angesetzt.
Bis zur Feststellung der Schuld gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.