Planfeststellungsbeschluss

Grünes Licht für Baubeginn an der Wasserstraße

Planfeststellungsbeschluss umfasst den Donauausbau und einen verbesserten Hochwasserschutz


Der Planfeststellungsbeschluss ist grob vergleichbar mit einer Baugenehmigung, wie sie für private Häuslebauer erteilt wird.

Der Planfeststellungsbeschluss ist grob vergleichbar mit einer Baugenehmigung, wie sie für private Häuslebauer erteilt wird.

Der Planfeststellungsbeschluss - eine Art Baugenehmigung - umfasst sowohl den Ausbau der Bundeswasserstraße Donau als auch den Ausbau der Hochwasserschutzanlagen für ein 100-jährliches Hochwasser auf dem rund 38 Kilometer langen Streckenabschnitt zwischen der Staustufe Straubing und der Isarmündung bei Deggendorf. Die Schaffung der Grundlagen für die Baugenehmigung wurde von 2013 bis 2015 mit EU-Mitteln gefördert, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von Umweltministerium und Verkehrsministerium des Freistaats. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird den Vorhabenträgern Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern die Baugenehmigung für den Ausbau der Wasserstraße mit flussregelnden Maßnahmen (Aus- und Neubau von Buhnen, Parallelwerken und Flussinseln) sowie für die Errichtung von 31 Kilometern neuer Deiche, für den Ausbau von 14 Kilometern bestehender Deiche und für den Aus- und Neubau von 14 Schöpfwerken und fünf Schöpfstellen inklusive der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen erteilt.

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