Ansiedlung bei Straßkirchen

Entscheidung über BMW-Bürgerbegehren wohl am 29. Juni

Die Bürgerinitiative "Lebenswerter Gäuboden" hat ein Bürgerbegehren wegen der geplanten BMW-Ansiedlung eingereicht. Nun wurde es im Planungsverband behandelt - eine endgültige Entscheidung soll voraussichtlich am 29. Juni fallen.


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Am Mittwoch fand die Sitzung des Planungsverbandes im Straßkirchener Rathaus statt. (Archivbild)

Wie geht es weiter mit dem von BMW geplanten Werk für Hochvoltbatterien in den Gäubodengemeinden Straßkirchen und Irlbach? Wenn es nach dem Willen der Bürgerinitiative „Lebenswerter Gäuboden“ (BI) geht, sollen die Planungen gestoppt werden und die Bürger zuvor darüber entscheiden. Dazu hat die BI am 30. Mai ein Bürgerbegehren im Rathaus von Straßkirchen eingereicht; laut BI-Sprecher Thomas Spötzl sind 474 Unterschriften zusammengekommen.

Mit Abgabe des Antrags liegt es an der Gemeinde Straßkirchen innerhalb eines Monats zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren gegeben sind. Am Mittwoch wurde es im Planungsverband Straßkirchen/Irlbach nun deshalb den Anwesenden vorgestellt. Der Jurist Dr. Busse gab dazu eine rechtliche Einschätzung ab und empfahl, das Bürgerbegehren anzunehmen und als zulässig zu erklären. Nun liegt es an den Gemeinderäten von Straßkirchen, zu entscheiden, ob ein solches durchgeführt wird. Voraussichtlich am 29. Juni soll in einer Gemeinderatssitzung darüber abgestimmt werden.

Bürgerentscheid wie Gemeindebeschluss

Ob ein Bürgerbegehren durchgeführt werden kann, hängt von einigen Faktoren ab. In der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern heißt es dazu in Artikel 18a unter anderem, dass das Bürgerbegehren eine „mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung und eine Begründung“ enthalten muss. Außerdem dürfen nur Gemeindebürger unterzeichnen, zumal bei Gemeinden bis 10.000 Einwohnern insgesamt ein Zehntel der Gemeindebürger unterschrieben haben müssen. Im Fall von Straßkirchen, das laut BayernPortal (Stand September 2022) 3.391 Einwohner hat, wären das beispielsweise 339 Unterschriften.

Wird das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, muss innerhalb von drei Monaten gewählt werden. Der Entscheid hat dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses, der binnen eines Jahres nur durch einen erneuten Bürgerentscheid geändert werden kann.