Wasserschutzpolizei Passau

Tipps zur Sicherheit auf Passaus Flüssen


Die Wasserschutzpolizei Passau gibt Hinweise zur Sicherheit auf Passauer Flüssen.

Die Wasserschutzpolizei Passau gibt Hinweise zur Sicherheit auf Passauer Flüssen.

Von Redaktion idowa

Endlich ist es so weit. Der Sommer steht bevor. Immer mehr Menschen zieht es hinaus in die freie Natur und damit natürlich auch ans Ufer der Donau. Dabei wird aber schnell vergessen, dass Flüsse nicht ganz ungefährlich sind.

Um Gefahren vorzubeugen, gibt die Passauer Wasserschutzpolizei einige Tipps für die Freizeitgestaltung.

Schwimmen in der Donau

Leider kommt es immer wieder zu tragischen Unfällen, wenn die Strömungsverhältnisse in der Donau unterschätzt werden. Möchte man die Donau durchschwimmen, wird man schnell mehrere Hundert Meter weit abgetrieben. Dagegen anzuschwimmen ist vergeblich. Dabei kann eine derartige Sogwirkung entstehen, dass man sich auch in hüfthohem Wasser nicht mehr auf den Beinen halten kann.

Immer wieder versucht sich so mancher als "Brückenspringer". Dass es sich dabei um keine besonders gute Idee handelt, sollte eigentlich klar sein. Grundsätzlich darf man ohnehin in einem Abstand von 100 Metern von einer Brücke nicht schwimmen. Dies gilt auch im Bereich von Anlegestellen der Passauer Altstadt.

Weitere Informationen bietet die "Verordnung über das Baden und Schwimmen in Bundeswasserstraßen".

Campen am Donauufer

Die Uferbereiche sind überwiegend Eigentum des Bundes, darauf zu fahren oder seinen Wagen abzustellen ist nur sehr eingeschränkt erlaubt. Nach der Betriebsanlagenvorordnung (WaStrBAV) dürfen die Uferwege natürlich zu Fuß und mit dem Fahrrad genutzt werden.

Camping und Lagerfeuer sind in diesem Bereich nicht erlaubt. Besonders Lagerfeuer werden konsequent zur Anzeige gebracht, da dabei oft die Grasnarbe beschädigt wird und dann das nächste Hochwasser erosionsbedingte Schäden verursacht. An den Uferbereichen sind gelegentlich entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, das Verbot gilt allerdings auch, wenn kein Schild zu sehen ist.

Dass jeder seinen Müll wieder mitnehmen sollte, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, wie die Polizei weiter erläutert. Dennoch müssen immer wieder Unmengen Müll von den Gemeinden, dem Wasser- und Schifffahrtsamt und den Fischereivereinen beseitigt werden.

Unterwegs mit dem Sportboot

Wer mit einem Sportboot auf der Donau unterwegs ist, muss sich auch mit den regionalen Gegebenheiten und Vorschriften vertraut machen. Dies trifft natürlich auch zu, wenn man nur mit einem Kleinfahrzeug bis 15 PS unterwegs ist und eigentlich keinen Führerschein bräuchte. Oft werden die Fahrzeuge nicht mit der erforderlichen Kennzeichnung versehen.

Auf dem Wasser gelten übrigens dieselben Promillegrenzen wie im Straßenverkehr, auch wenn kein Motor verwendet wird. Somit muss sich auch ein Kanu- oder ein Stand-Up-Paddle-Fahrer an die 0,5 Promillegrenze halten, wenn er auf Nebenflüssen, wie zum Beispiel Isar, Inn und Ilz unterwegs ist.

Besonders wichtig ist, dass man der Berufsschifffahrt ausreichend Platz zum Manövrieren lässt. Ein Binnenschiff mit 1.500 Tonnen Fracht hat natürlich einen entsprechenden "Bremsweg" und kann nicht sofort stoppen. Jedem Wassersportler muss bewusst sein, dass sich vor dem Bug der Berufsschiffe ein bis zu 250 Meter großer Sichtschatten befindet. Wer mit einem Boot in diesen Bereich einfährt, kann vom Schiffsführer möglicherweise nicht gesehen werden. Dies führte bereits zu etlichen schweren Unfällen.

Eine weitere häufige Gefahrenquelle sind Motorboote, die ohne ausreichende Beleuchtung in der Dunkelheit unterwegs sind. Wer sich umfassend informieren möchte, findet auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr eine Broschüre über die "Sicherheit auf dem Wasser".

Besonderheiten im Bereich Passau

Für Sportboote gibt es von der Staustufe Kachlet bis zur Innmündung leider keine Möglichkeit anzulegen. Gelegentlich nutzt ein Sportboot die Gelegenheit und "parkt" zwischen den Kreuzfahrtschiffen und Güterschiffen. Die Polizei bitet darum, dies zu unterlassen. Natürlich sieht man auch oft in den Sommermonaten Wassermotorräder auf der Donau. Wer sich mit einem "Jetski" richtig austoben will, muss die zugelassenen Strecken in Geisling oder Winzer nutzen. Für den Rest der Donau sind nur "Wanderfahrten" bei Tageslicht erlaubt.

Eine Besonderheit gilt bei der Talfahrt ab Passau: Wassermotorräder dürfen auf der deutsch-österreichischen Grenzstrecke von der Kräutelsteiner Brücke bis nach Jochenstein generell nicht fahren.

Die "Lüfteneggerinsel" unterhalb der Ortspitze wird gerne von Bootfahrern für eine kurze Pause angesteuert. Aufgrund des Auwaldbewuchs dient die Insel als Rückzugsraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Gemäß der "Verordnung der Stadt Passau über die Inseln in der Donau" ist ein Anlegen oder Betreten der Insel verboten.

Natürlich liegt es nicht im Interesse der Wasserschutzpolizei, geringfügige Verstöße rigoros anzuzeigen. Jeder Wassersportler sollte sich aber auch zur eigenen Sicherheit mit dem Themen beschäftigen.

Bei weiteren Fragen kann man sich gerne an die Wasserschutzpolizeigruppe der VPI Passau wenden.

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Vor dem Bug eines Schiffes kann der Kapitän andere Boote und Paddler oft nicht wahrnehmen.

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Die Wasserschutzpolizei Passau auf Kontrollfahrt.

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Von der Polizei geborgener Müll auf der Lüfteneggerinsel.