Urteil liegt vor

Der Berghof in Sankt Englmar und seine illegalen Dauerbewohner

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Rechtsauffassung des Landratsamts Straubing-Bogen bestätigt: Nur die Nutzung als Ferienwohnungen ist zulässig. Somit werden bald weitere Nutzungsuntersagungen versandt.


Ein Teil des Berghof-Komplexes auf einem Archivfoto

Ein Teil des Berghof-Komplexes auf einem Archivfoto

Im September hat das Verwaltungsgericht in Regensburg über den Fall Berghof verhandelt, seit letzter Woche liegt dem Landratsamt Straubing-Bogen das Urteil auch schriftlich vor. Das hat Pressesprecher Tobias Welck auf Nachfrage mitgeteilt. "Das Gericht hat in allen Fällen die Rechtsauffassung des Landratsamtes bestätigt, dass Dauerwohnen im Berghof unzulässig ist", sagt Welck. Das Konzept des Landkreises werde nun "zeitnah weiterverfolgt", was bedeute, dass mit "dem Erlass von weiteren Nutzungsuntersagungen in nächster Zeit zu rechnen ist".

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3 Kommentare:


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Stefan K.

am 25.11.2024 um 08:47

@Christain L. ... oder man wertet es als "Man soll sich an Regeln halten" - im Fußball, beim Mensch ärgere dich nicht, im Straßenverkehr und im Nutzungsrecht vom Ferienwohnungen. Sollten die Gesetze so geändert werden, dass - obwohl viele zum rein zeitweiligen Wohnen und Erholen dort verweilen und das auch so beibehalten wollen - die Dauernutzung einfacher erlaubt werden kann, dann werden die Behörden auch im Vollzug anders vorgehen. Statt rasch drauf los zu schimpfen wäre es schon gut die Situation zumindest von beiden betroffenen Seiten aus zu betrachten, aber schimpfen ist ja so einfach ...



Christian L.

am 25.11.2024 um 15:31

@Stefan K. Das hat nichts mit schimpfen zu tun sondern stellt eine einfache Frage in den Raum ob es unter diesen Gesichtspunkten von Wohnraummangel stur Beamten-like an 30 Jahre alten Regeln festzuhalten oder ob es auch ein Beamter schaffen müsste diese in Anbetracht jüngster Entwicklungen zu überdenken. Aber das dies nicht unbedingt die Stärke mancher Amtsstubenbewohner ist weiß man ja leider.



Christian L.

am 25.11.2024 um 06:52

In Zeiten von mangelndem Wohnraum kann man so eine Entscheidung nur als politisch motivierten Irrsinn ŵertrn.



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