Einspruch abgelehnt

Klage zu Walkertshofener Baugebiet "Wirtsleit'n" gescheitert


Im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Wirtsleit'n" in Walkertshofen stand die von ÖDP-Gemeinderat Ralf Schramm angestrengte Popularklage, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof jetzt abgewiesen hat.

Im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Wirtsleit'n" in Walkertshofen stand die von ÖDP-Gemeinderat Ralf Schramm angestrengte Popularklage, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof jetzt abgewiesen hat.

Ohne mündliche Verhandlung und in nichtöffentlicher Sitzung hat der Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVGH) die Popularklage des Attenhofener Gemeinderats Ralf Schramm (ÖDP) als unzulässig abgewiesen, in der er sich unter anderem gegen die Gebäudehöhenfestsetzungen im Deckblatt 01 für das Baugebiet "Wirtsleit'n" in Walkertshofen gewendet hatte. Die obersten bayerischen Richter sahen "keine Anhaltspunkte" für eine "Verletzung des Willkürverbots durch eine ,in krasser Weise' fehlerhafte Abwägung", wie es in der Entscheidungsbegründung des BayVGH heißt, die unserer Redaktion vorliegt.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat

0 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden

Weitere Empfehlungen