Bürgerbegehren
Darum ist das Bürgerbegehren zur Auer Kita Maria de la Paz unzulässig
14. Januar 2025, 15:01 Uhr
Von
Harry Bruckmeier
Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes werden nicht über die Zukunft des Kindergartens Maria de la Paz abstimmen. Der Marktrat hat das Bürgerbegehren für den Erhalt des historischen Gebäudes am Klosterberg als Kindertagesstätte für unzulässig erklärt. Das Gremium machte formelle und juristische Gründe für seine Entscheidung geltend.
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