Vorstellung des künftigen Einzelhandelsentwicklungskonzepts im Stadtrat

Welcher Einzelhandel wo erlaubt sein soll


Das Gewerbegebiet West und die Frage, was dort an Branchen und Sortimenten zugelassen werden soll, sorgte vor rund 20 Jahren in Politik und Gesellschaft der Stadt für hitzige Debatten. Auch im aktuellen Einzelhandelsentwicklungskonzept spielt das Areal eine Rolle bei der Planung künftiger Schwerpunkte zur städteplanerisch gewollten Steuerung der Handelsansiedlung.

Das Gewerbegebiet West und die Frage, was dort an Branchen und Sortimenten zugelassen werden soll, sorgte vor rund 20 Jahren in Politik und Gesellschaft der Stadt für hitzige Debatten. Auch im aktuellen Einzelhandelsentwicklungskonzept spielt das Areal eine Rolle bei der Planung künftiger Schwerpunkte zur städteplanerisch gewollten Steuerung der Handelsansiedlung.

Darf jeder dort seine Waren verkaufen, wo es ihm oder den Kunden am besten gefällt? Diese Frage möchte die Stadt Vilsbiburg mit einem "Nein" beantworten. Mit einer Begründung natürlich: Die Steuerung der Handelsansiedlung soll dem Erhalt der Attraktivität und Lebendigkeit des Zentrums dienen. Vor diesem Hintergrund wurde am Dienstag auf der Sitzung des Stadtrates der Entwurf eines Einzelhandelsentwicklungskonzepts vorgestellt. Damit soll in Zukunft festgelegt werden, welche Sortimente und Branchen man wo in der Stadt für sinnvoll im Sinne der Stadtentwicklung hält.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat