Festzelt-Streit

Klage von Vorholzer gegen Stadt Landshut stattgegeben


Das ist ein richtiger Hammer: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage des Festwirts Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut stattgegeben.

Das ist ein richtiger Hammer: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage des Festwirts Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut stattgegeben.

Das ist ein richtiger Hammer: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat der Klage des Festwirts Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut stattgegeben.

Die in der Nähe des Hauptbahnhofs gefundene amerikanische Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg konnte am Donnerstagvormittag glücklicherweise entschärft werden. Doch fast zeitgleich ging rund 70 Kilometer nördlich eine "Bombe" hoch: Das Verwaltungsgericht Regensburg gab der Klage des Festwirts Peter Vorholzer gegen die Stadt Landshut statt. Die Festzeltvergabe durch den Dultsenat für die Bartlmädult 2017 sei rechtswidrig gewesen, entschied die fünfte Kammer des Gerichts unter dem Vorsitz des Richters Dr. Josef Lohner.

Die Stadt Landshut kann dieser Richterspruch noch teuer zu stehen kommen. Denn bereits in seinem Plädoyer hatte Vorholzers Rechtsanwalt Dr. Klaus Luckow erklärt, dass sein Mandant im Falle eines erfolgreichen Richterspruchs die Stadt auf Schadensersatz verklagen werde. Und tatsächlich scheint das Gericht voll und ganz Vorholzers Argumentation gefolgt zu sein. "Das Gericht ist zur Auffassung gekommen, dass bei der Vergabe der Bartlmädult 2017 der falsche Festwirt zum Zuge gekommen ist", sagte der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Dr. Martin Herrmann, der das Ergebnis des Verfahrens am Freitagmorgen bekanntgab. Demzufolge sei sowohl die Vergabe des größten Dult-Festzeltes an Franz Widmann junior sowie die Ablehnung der Bewerbung Vorholzers rechtswidrig gewesen. Die Begründung des Urteils wird nachgereicht.

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