Rottenburg

Baumschnitt: Schönbrunner Straße wieder gesperrt


Vor knapp drei Wochen war die Schönbrunner Straße in Landshut schon einmal gesperrt. Damals wegen der Schneemassen. Ab kommenden Montag, 25. Februar, ist es wieder soweit. Diesmal wegen Baumschneidearbeiten. (Symbolbild)

Vor knapp drei Wochen war die Schönbrunner Straße in Landshut schon einmal gesperrt. Damals wegen der Schneemassen. Ab kommenden Montag, 25. Februar, ist es wieder soweit. Diesmal wegen Baumschneidearbeiten. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Vor knapp drei Wochen war die Schönbrunner Straße in Landshut schon einmal gesperrt. Damals wegen der Schneemassen. Ab kommenden Montag, 25. Februar, ist es wieder soweit. Diesmal allerdings aus einem anderen Grund.

Wie die Stadt Landshut mitteilt, werden ab Montag am Hang hinter dem Anwesen Schönbrunner Straße 14 (ehemalige Obstkelterei Gärtner) Baumfällarbeiten durchgeführt. Dafür wird ein Autokran benötigt, der auf der Schönbrunner Straße aufgestellt werden muss. Weil der Kran jede Menge Platz braucht, muss die Schönbrunner Straße in diesem Bereich für den Verkehr komplett gesperrt werden.

Bereits Anfang Februar war die Schönbrunner Straße letztmals gesperrt. Damals wegen der enormen Schneemassen.

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Nun sind es also Baumschneidearbeiten. Diese werden voraussichtlich bis einschließlich Mittwoch, 27. Februar, dauern. So lange wird auch die Schönbrunner Straße gesperrt sein.

Der Verkehr wird entsprechend umgeleitet. Die Umleitung erfolgt über die Marschallstraße - Niedermayer-/Maximilianstraße - Podewilsstraße - Ludwigstraße - Marienstraße und ist entsprechend ausgeschildert. Die Zufahrt für Anlieger und den Lieferverkehr ist grundsätzlich in beiden Fahrtrichtungen bis zum unmittelbar gesperrten Bereich beim Anwesen Hausnummer 14 möglich. Hierfür wird während der gesamten Dauer der Sperrung die für die Schönbrunner Straße zwischen Bernlochner Schluchtweg und Marienstraße normalerweise bestehende Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben und der Verkehr in beiden Richtungen zugelassen. Weil mit einem erhöhten Zu- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist und um die für den Kran erforderlichen Flächen freizuhalten, gelten in Teilbereichen der Schönbrunner Straße absolute Haltverbote.