Landkreis Landshut
Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung: Afghane flippt nach Verurteilung aus
12. August 2015, 17:05 Uhr aktualisiert am 12. August 2015, 17:05 Uhr
Bis zuletzt hatte Rezaeh R. vor dem Landgericht seine Unschuld beteuert. Er habe seine Frau weder geschlagen noch zum Sex gezwungen, so der 38-jährige Afghane. Auf den Koran würde er schwören, dass er die Wahrheit sage. Die vierte Strafkammer verzichtete auf das Angebot und verurteilte R. nach fünf Verhandlungstagen am Dienstag schließlich wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Man habe keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ehefrau gehabt, sagte Vorsitzender Richter Dopheide in der Urteilsbegründung. R., dessen Verteidiger Dr. Thomas Krimmel Freispruch beantragt hatte, konnte den Schuldspruch offensichtlich nicht akzeptieren: Als ihn die Vorführbeamten aus dem Gerichtssaal brachten, schlug er seinen Kopf mit aller Kraft gegen den Türrahmen.
Wie berichtet, reisten Rezaeh R. und Sakena I. am 5. Januar 2015 nach Deutschland ein, um hier Asyl zu beantragen. Vom Tag ihrer Ankunft bis zum 16. Februar führte der Angeklagte in verschiedenen Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber nahezu täglich mit seiner Frau den vaginalen oder analen Geschlechtsverkehr durch - der Anklage zufolge oftmals gegen deren Willen. Zudem soll R. seine Frau immer wieder geschlagen und ihr eine HIV-Infektion verschwiegen haben. Nach dem Termin beim Gesundheitsamt habe er ihr lediglich mitgeteilt, dass er "schmutziges Blut" habe und "ein paar Adern" verstopft seien. Die Kammer sah den Sachverhalt nach der Beweisaufnahme als erwiesen an und verurteilte den 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Damit blieb sie knapp unter dem Antrag von Staatsanwalt Gerd Strohner, der für Rezaeh R. eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert hatte.
Die Verhandlung war bereits beendet, als Rezaeh R. ausflippte. Beim Hinausführen schlug er seinen Kopf gegen den Türrahmen und ließ sich auch danach nicht beruhigen. Von Polizeibeamten und Justizwachtmeister bereits zu Boden gebracht, versuchte er, seinen aufgrund einer Platzwunde mittlerweile blutüberströmten Kopf gegen den Boden zu schlagen. R. kam erst zur Ruhe, als der Notarzt ihm ein Beruhigungsmittel verpasst hatte. Möglicherweise liegt es auch an den unterschiedlichen Kulturen, dass Rezaeh R. sich durch das Urteil ungerecht behandelt fühlte und derart in Rage geriet. Dass die Stellung der Frau in Afghanistan generell miserabel ist und Männer ihre Ehefrauen zumeist ganz selbstverständlich als ihr Eigentum betrachten, ist hinlänglich bekannt. Verteidiger Krimmel hatte in seinem Plädoyer, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit standfand, einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt.