Dingolfing/Landshut
Urteil im rechtlichen Graubereich
14. Januar 2013, 19:15 Uhr aktualisiert am 14. Januar 2013, 19:15 Uhr
Weil er mit heute verbotenen Kräutermischungen gehandelt hat, hat das Landgericht den 54-jährigen Johann G. nach neun Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe gegen den einschlägig vorbestraften Dingolfinger wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt: Die sechste Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Robert Mader sah keine rechtliche Grundlage, dem Antrag von Staatsanwältin Anneliese Spierer zu folgen, die dem Angeklagten ein "bedenkenloses Gewinnstreben im rechtlichen Graubereich" attestiert und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten für Johann G. beantragt hatte. Der Handel fand 2008 und 2009 statt. Die heute verbotene Räuchermischung Spice aber beispielsweise wurde in Deutschland erst 2009 verboten.
G.s mitangeklagte Ehefrau wurde wegen Beihilfe zum Handeltreiben zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt. Die 45-Jährige hatte gleich zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Nachdem gegen ihren Mann eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstattet worden war, da er monatliche Barbeträge von 50000 Euro und mehr auf sein Konto eingezahlt hatte, hatte sie ihm ihr Konto zur Verfügung gestellt - bis auch gegen sie wegen Geldwäsche ermittelt wurde. Zudem hatte sie im Juni 2009 von ihrem Konto aus verschiedene Beträge nach Holland und Belgien überwiesen. Dabei handelte es sich um Zahlungen für Kräutermischungen, die ihr Ehemann für seinen Handel bestellt hatte. Johann G. hingegen schwieg bis zuletzt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Er hatte zwischen Oktober 2008 und Juli 2009 von aus- und inländischen Händlern verschiedene Kräutermischungen erstanden, die zwei Sachverständigen zufolge jeweils synthetische Cannabinoide enthielten und bewusstseinsverändernd wirkten. Diese Mischungen verkaufte er gewinnbringend über das Internet an Privatpersonen weiter oder an Zwischenhändler wie Tankstellen oder Zeitschriften- und Tabakläden, unter anderem in Landshut, Dingolfing und Frontenhausen. Der Besitzer einer Tankstelle schilderte vor Gericht eindringlich, wie er beobachtet hatte, wie ein Kunde nach dem Konsum von Spice noch vor seiner Tankstelle erhebliche gesundheitliche Probleme bekam. Auf diesen Vorfall hin habe er sofort alle restlichen Päckchen an den Angeklagten zurückgeschickt.