Landshut
Nackte Tatsachen in der Grasgasse: Amtsgericht verurteilt Exhibitionisten
17. August 2016, 17:57 Uhr aktualisiert am 17. August 2016, 17:57 Uhr
Es war ein ganz besonderes Modell. Bei der Latzhose von Alfred D. handelte es sich sozusagen um eine Sonderanfertigung - eigens von ihm selbst präpariert, um sich den ultimativen Kick zu verschaffen, wie er am Mittwoch vor dem Amtsgericht sagte.
Der 49-jährige Landshuter musste sich wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten: Am 5. April hatte D. in der Grasgasse zwei jungen Frauen sein entblößtes Glied präsentiert. Eine erste Fahndung der Polizei war damals erfolglos verlaufen. Da D. schon einmal als Sexualstraftäter in Erscheinung getreten war, geriet er aber schnell in den Fokus der Ermittler. Die Vorstrafe war dann auch der Grund, dass Richter Christian Lederhofer ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilte: Bei einer derart hohen Rückfallgeschwindigkeit verbiete sich eine Geldstrafe von selbst. Aufgrund der günstigen Sozialprognose des Angeklagten wurde die Freiheitsstrafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Die beiden 23-Jährigen waren laut Anklage gegen 21.30 Uhr in der Grasgasse unterwegs, als ihnen Alfred D. entgegen kam. Als sie auf gleicher Höhe waren, hob D. seinen Pullover hoch. Da die Hose des 49-Jährigen im Schritt ausgeschnitten war, kam dabei sein bestes Stück zum Vorschein. Wie Alfred D. selbst sagte, erschraken die Frauen sichtlich. Dann begannen sie zu schreien; er flüchtete.
D. bat vor Gericht um Verzeihung für sein Verhalten. Die Entschuldigung bekamen allerdings die Frauen, die beide Strafantrag gestellt hatten, nicht mit: Da er die Tat unmittelbar nach seiner Festnahme bereits eingeräumt hatte, blieb ihnen ein Erscheinen vor Gericht erspart. Er sei nicht überrascht gewesen, als die Polizei wenige Tage nach dem Vorfall vor seiner Tür gestanden sei; "ich habe ja schon auf sie gewartet". Wenige Monate zuvor sei er wegen Exhibitionismus zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Aber er habe dem Drang, sich erneut vor Fremden zu entblößen, einfach nicht widerstehen können. Er habe es getan, "um Druck abzubauen"; er habe den "Kick" gesucht, versuchte der Angeklagte zu erklären. Die präparierte Latzhose wurde von den Verfahrensbeteiligten in Augenschein genommen. Schließlich erklärte Alfred D., der vor wenigen Wochen zum zweiten Mal Vater geworden ist, auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft seine Bereitschaft, seinen Drang therapeutisch behandeln zu lassen. Das Geständnis von Alfred D. deckte sich mit den polizeilichen Ermittlungen und so sprach Richter Lederhofer den 49-Jährigen schuldig. Mit Strafe und Strafmaß folgte Lederhofer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Geldstrafe von der letzten Verurteilung habe den Angeklagten ja nicht davon abgehalten, erneut unerwünscht sein bestes Stück zu präsentieren, so Lederhofer in der Urteilsbegründung.
Nachdem es die erste Freiheitsstrafe für D. und dieser zudem familiär eingebettet sei, sei es aber selbstverständlich, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Zur Bewährungsauflage machte Lederhofer dem Angeklagten die Zahlung von 600 Euro an das Landshuter Frauenhaus. Zudem muss der 49-Jährige eine Therapie für Sexualstraftäter absolvieren.
Das Urteil ist rechtskräftig.