Coronavirus in Landshut

Inzidenzwert über 300: Stadt verschärft Beschränkungen


Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut liegt über 300. (Symbolbild)

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut liegt über 300. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut steigt weiter an. Ab sofort ist der Verkauf und Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ganztags verboten. Gottesdienste dürfen künftig nur noch mit maximal 200 Teilnehmern stattfinden.

Nachdem am Dienstag erstmals der "Corona-Hotspot"-Grenzwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wurde, kletterte die Inzidenz am Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf 314,7.

Neben Ausbrüchen in mehreren Einrichtungen - darunter Senioren- und Pflegeheime sowie der Schlachthof - trägt auch das hohe, diffuse Infektionsgeschehen in der breiten Bevölkerung zu diesem Negativ-Rekordwert bei.

Maßnahmen ab 12. Dezember verschärft

Um das Ansteckungsrisiko für die Bürger zu reduzieren, wird die Stadt ab 12. Dezember ihre Infektionsschutzmaßnahmen deutlich verschärfen. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Alexander Putz am Freitag unterschrieben.

Formal in Kraft treten wird die Verfügung, sobald die nötige Zustimmung der Regierung von Niederbayern vorliegt. Damit wird noch am Freitagabend, spätestens aber am Samstag gerechnet.

Putz bittet um Mithilfe

"Ich bitte dennoch alle darum, sich ab sofort an die Neuregelungen zu halten. Wir müssen auf die besorgniserregende Entwicklung unverzüglich reagieren", sagte Putz. "Ich verbinde das mit dem dringenden Appell an alle Landshuter, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich noch stärker und konsequenter zu reduzieren. Mit Regeln und Verboten allein werden wir dieses Virus nicht in den Griff bekommen: Wir brauchen die Mithilfe jedes und jeder Einzelnen!"

Die neuen Maßnahmen der Stadt Landshut sehen ein Verbot des Straßenverkaufs von alkoholischen Getränken vor. Deren Abgabe zum "alsbaldigen Verzehr" ist gastronomischen Betrieben ab morgen nun ganztägig untersagt. Die Regelung, die für das gesamte Stadtgebiet gilt, betrifft insbesondere Angebote wie "Glühwein to go". Der Verkauf in geschlossenen Flaschen zur Mitnahme nach Hause bleibt gestattet.

Ebenfalls den ganzen Tag über verboten ist bereits seit Freitag und aufgrund einer entsprechenden Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung landesweit außerdem der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum.

Gottesdienste im Freien mit 200 Teilnehmern

Weitere Einschränkungen betreffen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften: Diese bleiben gestattet, die Höchstteilnehmerzahl wird jedoch auf 100 begrenzt. Im Freien, wo das Ansteckungsrisiko als geringer einzuschätzen ist, sind bis zu 200 Teilnehmer erlaubt.

Die Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - unter anderem Maskenpflicht auch am Platz, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände und das Verbot des Gemeindegesangs - sind weiterhin zu beachten. "

Ebenfalls drastisch begrenzt wird die Höchstteilnehmerzahl an Demonstrationen: Bei diesen Veranstaltungen sind künftig nur noch maximal 10 Personen erlaubt. Selbstverständlich gelten ergänzend auch für diesen Bereich weiterhin die landesweiten Regelungen, insbesondere die Maskenpflicht und der Mindestabstand.

Keine weiteren Maßnahmen wurden dagegen für Schulen und Kindertagesstätten beschlossen. "Es bleibt bei den in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Corona-Hotspots geltenden Regelungen, die ja ohnehin Distanzunterricht für alle Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe - in der Praxis also für die allermeisten Jugendlichen ab 14 Jahren - vorsehen", sagt Putz.

Nur wenige Kinder infiziert

Kinder spielen im Infektionsgeschehen vor Ort derzeit nur eine untergeordnete Rolle: Von 236 bestätigten Neuinfektionen, die dem Staatlichen Gesundheitsamt in den vergangenen sieben Tagen im Stadtgebiet gemeldet wurden, entfallen lediglich zwölf auf Kinder unter 14 Jahren (Stand: 10. Dezember, 16.30 Uhr).