Coronavirus in Landshut

Inzidenzwert über 300: Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag


In der Stadt Landshut liegt die 7-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mit einem Wert von 325,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern den vierten Tag in Folge über der Marke von 300 (Symbolbild).

In der Stadt Landshut liegt die 7-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mit einem Wert von 325,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern den vierten Tag in Folge über der Marke von 300 (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut ist über die Weihnachtsfeiertage stark angestiegen und liegt nun wieder deutlich über der Marke von 300. Daher wird die Stadt ihre Infektionsschutzmaßnahmen mit Wirkung zum Dienstag erneut verschärfen.

In der Stadt Landshut liegt die 7-Tage-Inzidenz nach Angaben des Robert-Koch-Instituts mit einem Wert von 325,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern den vierten Tag in Folge über der Marke von 300. Neben den bekannten Infektionsfällen in mehreren Seniorenheimen, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende und in einem Großbetrieb sind laut Gesundheitsamt auch zahlreiche Neuinfektionen im privaten Umfeld für den Anstieg der Inzidenz verantwortlich. Um das Ansteckungsrisiko für die Bürger zu reduzieren, wird die Stadt daher mit Wirkung zum Dienstag ihre Infektionsschutzmaßnahmen in Ergänzung zu den landesweit gültigen Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut verschärfen.

Die im Rahmen der neuen Allgemeinverfügung erlassenen Maßnahmen der Stadt Landshut sehen unter anderem eine Begrenzung der Höchstteilnehmerzahl an Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG unter freiem Himmel vor: Bei diesen Veranstaltungen - also bei Demonstrationen - sind künftig nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Es gelten auch für diesen Bereich weiterhin die landesweiten Regelungen, insbesondere die Maskenpflicht und der Mindestabstand.

Weitere Einschränkungen betreffen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften: Diese bleiben grundsätzlich zwar gestattet, die Höchstteilnehmerzahl wird jedoch auf 100 begrenzt. Im Freien, wo das Ansteckungsrisiko als geringer einzuschätzen ist, sind bis zu 200 Teilnehmer erlaubt. Die Regelungen der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - unter anderem Maskenpflicht auch am Platz, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände und das Verbot des Gemeindegesangs - sind natürlich weiterhin zu beachten.

In Seniorenheimen werden Besuche ab Dienstag auf maximal 60 Minuten beschränkt. Im Anschluss daran ist der jeweilige Besuchsraum mindestens fünf Minuten lang intensiv zu durchlüften. Außerdem müssen die Bewohner bei sogenannten Familienheimfahrten mit Übernachtung bei ihrer Rückkehr einen negativen PCR-Test beziehungsweise POC-Test vorlegen bzw. in Zimmerquarantäne bleiben, bis ein entsprechend negativer Test vorliegt. In Krankenhäusern im Stadtgebiet müssen Besucher zudem verpflichtend eine FFP2-Maske tragen, soweit im Rahmen des Hausrechts der jeweiligen Einrichtung nicht schärfere Regelungen für den Zutritt bzw. den Besuch gelten.