Vogelgrippe in Ergoldsbach

Geflügelpest betrifft insgesamt vier Kreise in Ostbayern


Erst vergangenen November gab es einen Geflügelpestausbruch im Süden des Landkreises Landshut. Nun ist fast der gesamte Norden betroffen, meldet das Landratsamt Landshut am Dienstagnachmittag.

Erst vergangenen November gab es einen Geflügelpestausbruch im Süden des Landkreises Landshut. Nun ist fast der gesamte Norden betroffen, meldet das Landratsamt Landshut am Dienstagnachmittag.

Von Matthias Keck

Auf einem Geflügel haltenden Betrieb in der Gemeinde Ergoldsbach ist ein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden. Auf dem Hof wurden Enten und Hühner gehalten, die größtenteils durch den Erreger selbst umgekommen sind. Nun gibt es eine Drei-Kilometer-Schutzzone in den Gemeinden Ergoldsbach und Hohenthann (Kreis Landshut), meldet das Landratsamt Landshut. Eine Überwachungszone betrifft die Kommunen Neufahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding, Rottenburg sowie Teile der Landkreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts weiter.

Die Überwachungszone betrifft die Kommunen Neufahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding und Rottenburg im Landkreis Landshut sowie Teile der Landkreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim.

Die Überwachungszone betrifft die Kommunen Neufahrn, Bayerbach, Postau, Essenbach, Ergolding und Rottenburg im Landkreis Landshut sowie Teile der Landkreise Straubing-Bogen, Regensburg und Kelheim.

Ursprünglich hatte das Landratsamt auch angekündigt, dass ab 17. Februar eine landkreisweite Aufstallungspflicht gelten soll. Diese wird allerdings (zumindest vorerst) doch nicht kommen, wie die Behörde am Mittwochnachmittag mitteilte. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sowie das Umweltministerium hätten das derzeit nicht für notwendig befunden, so eine Sprecherin des Landratsamtes.

Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem Hühner und Puten erkranken. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern der Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen europaweit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.

  • Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.
  • Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.

Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten. Der fachliche Name des Virus lautet HPAIV H5N1 oder aviäre Influenza.