Landratsamt Landshut
Fälle von Geflügelpest: Veterinäramt mahnt zur Vorsicht
24. November 2020, 14:33 Uhr aktualisiert am 9. April 2023, 11:58 Uhr
Da in Niederbayern Fälle von Geflügelpest bekannt geworden sind, mahnt das Veterinäramt Landshut zur Vorsicht. Vor allem Hühner und Puten erkranken an der in der Regel tödlich verlaufenden Tierseuche.
HPAIV H5N8 oder aviäre Influenza beschreiben die umgangssprachlich genannte "Geflügelpest" oder "Vogelgrippe". Wasser- und Zugvögel gehören zu den Überträgern der Seuche, weshalb sich das Virus schnell flächendeckend ausbreiten kann.
Am Wochenende wurde bekannt, dass bei mehreren im Bereich Bad Füssing (Landkreis Passau) getöteten Stockenten die Geflügelpest mit dem Influenza A Virus H5N8 nachgewiesen wurde.
Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.
Tierbestände schützen
Das Veterinäramt bittet Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut, vorsichtig zu sein und ihre Bestände entsprechend zu schützen. Bislang gilt noch kein "Aufstallungsgebot".
Das Veterinäramt empfiehlt folgende Biosicherheitsmaßnahmen:
- Geflügel vor Kontakt mit Wildvögeln schützen: Geflügel so halten, dass Wildvögel keinen Zugang haben. In Risikogebieten Geflügel aufstallen (in der Nähe von Rastplätzen von Zugvögeln oder wenn in der Nähe infizierte Wildvögel gefunden worden sind).
- Strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung trennen: Auslauf/Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk betreten. Schuhe, die im Stall getragen werden, im Stall lassen. Stall nicht mit Straßenschuhen betreten.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
- Ein- und Ausgänge zu Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt sichern
Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Internetseite regelmäßig Risikoeinschätzungen zum Thema. Dort sind weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten.