Landkreis Landshut
B 15 neu braucht Bypass bis zur Autobahn
20. Juli 2018, 11:41 Uhr aktualisiert am 20. Juli 2018, 11:41 Uhr
Fehler bei der Planung und bei der Ausführung sind dem Vernehmen nach schuld daran, dass die gigantische Grundwasserwanne für den Anschluss der B 15 neu an die A 92 bei Ohu nicht wie geplant fertiggestellt, sondern „grichtsmassig“ wird. Damit deswegen die Autofahrer nicht auf der (ansonsten planmäßig und problemlos errichteten) Strecke bleiben und die Anwohner nicht im Verkehr ersticken, soll anstelle des unterirdischen Autobahnkleeblatts eine provisorische Anschlussstelle in Verbindung mit der Kreisstraße LA 7 errichtet werden, so dass die vierspurige Bundesstraße wie geplant Ende 2019 an die Autobahn angebunden werden kann – und nicht erst in drei bis fünf Jahren, wenn sich die Gerichte vielleicht ein Urteil gebildet haben und die Region Landshut bereits völlig vom Verkehr überrollt worden ist.
Ganz und gar nicht begeistert von der aktuellen Entwicklung sind Landrat Peter Dreier (FW) und die Mitglieder des Bauausschusses, die Ende Januar erstmals mit der drohenden Misere konfrontiert wurden. Dennoch stimmte das Gremium nun mit großer Mehrheit einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern zu, in der die Details der provisorischen Anbindung der B 15 neu an die A 92 geregelt sind. „Die ganze Angelegenheit ist zwar mehr als ärgerlich, aber wir brauchen die Anbindung an die Autobahn auf jeden Fall, und wenn’s zunächst nur ein Provisorium ist“, bekräftigte der Landrat.
Denn das Szenario ohne Autobahnanschluss will sich niemand ausmalen: Die B 15 neu würde an der Anschlussstelle Essenbach enden, so dass sich der Verkehr von dort aus seinen Weg suchen, zwangsläufig durch Ohu und Ahrain quälen müsste und im Nu die ganze Gemeinde lahmlegen und zu chaotischen Verhältnissen auf den Straßen in der Region führen würde. Umgekehrt würden natürlich auch Autos und Brummis von der Autobahn aus versuchen, auf Schleichwegen den Anschluss an die B 15 neu in Richtung Regensburg zu finden. Kurzum: Diesen „Worst Case“ gilt es durch die provisorische Anbindung über die LA 7 zu vermeiden und gleichzeitig die Belastungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten.
Die Verantwortlichen im Landratsamt und im Kreistag können sich immerhin damit „trösten“, dass das Schlamassel nicht auf ihre Kappe und auch nicht zulasten des Kreishaushalts geht. Denn sämtliche Kosten werden von der Autobahndirektion Südbayern übernommen: vom Bau der provisorischen Auf- und Abfahrtsrampen und der Verbreiterung der Kreisstraße auf 6,50 Meter über die Errichtung von zwei Ampeln und die Kosten für die Beweissicherung bis hin zum Winterdienst und etwaigen Schadenersatzforderungen. Grünen-Kreisrätin Michaela Feß wertete dies dennoch als Milchmädchenrechnung: „Unseren Landkreis kostet das vielleicht nichts, den Steuerzahler aber schon, und das sind wir alle.“ Angesichts der „Unsummen für ein Projekt, das nicht richtig geplant wurde“, sagte Feß: „Das ist absoluter Irrsinn.“ Sie war denn auch das einzige Bauausschussmitglied, das der Vereinbarung mit der Autobahndirektion nicht zustimmte, zumal auch die Kosten für das Provisorium noch unbekannt seien.
Der Streitwert der Auseinandersetzung zwischen Autobahndirektion und Baufirma beläuft sich dem Vernehmen nach auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Der Mirskofener Markt- und Kreisrat Georg Luginger (FW) hat der Autobahndirektion deshalb nahegelegt, dass die beiden Parteien sich doch einigen und mit diesem Geld lieber die Grundwasserwanne zu Ende bauen sollten, anstatt davon ganze Heerscharen von Gutachtern und Juristen zu bezahlen und dadurch die Fertigstellung nur unnötig zu verzögern. Sein Vorschlag sei jedoch mit dem Hinweis zurückgewiesen worden, dass ein Fall dieser Größenordnung auf jeden Fall gerichtlich geklärt werden müsse. Daher gebe es keine Alternative zu der Vereinbarung mit der Autobahndirektion, weil anders die Entlastung von Essenbach und Unsbach nicht zu bewerkstelligen sei, so Luginger. Außerdem habe das Essenbacher Ratsgremium in Zusammenhang mit dem Provisorium mehr Lärmschutz für die Anwohner gefordert sowie Tempo 50 (statt 70) auf der Kreisstraße LA 7, die sowohl als Anschlussstelle als auch als Zubringer zur B 15 neu fungieren soll.
Einen riskanten Knackpunkt hat dagegen CSU-Kreisverkehrsexperte Siegfried Ziegler entdeckt: die provisorische Ampel an der LA 7, die das Einbiegen der aus Dingolfing kommenden Fahrzeuge in die Kreisstraße und deren Weiterfahrt in Richtung Regensburg regeln soll: „Das kann nie im Leben funktionieren, das gibt einen Rückstau, der seinesgleichen sucht“, lautete seine Befürchtung. Zieglers Vorschlag – eine direkte Einschleifung von der A 92 auf die Kreisstraße von Norden her und noch vor der Autobahnbrücke – lässt sich aber nicht verwirklichen, weil, wie während der Bauausschusssitzung verlautete, das erforderliche Grundstück nicht verfügbar sei. Aus diesem Grund gab es auch für FW-Kreisrat Josef Heckner „keine andere Alternative“, als der Vereinbarung zuzustimmen. Hans Sarcher (SPD) bat seine Kollegen ebenfalls um Zustimmung, „weil alles andere lächerlich wird“.
Planung, Ausschreibung und Bau der provisorischen Anbindung werden von der Autobahndirektion übernommen. Im einzelnen sieht die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Landshut und dem Freistaat Bayern vor, dass der Verkehr von der B15 neu nach der Fertigstellung des acht Kilometer langen Streckenabschnitts von Ergoldsbach bis zur Anschlussstelle Essenbach (voraussichtlich Ende 2019) von dort auf der parallel verlaufenden Kreisstraße LA 7 über die provisorische Anbindung zur A 92 geführt wird.
Aus diesem Grund muss die Kreisstraße um Rechtsabbiegestreifen erweitert und die Fahrbahn durchgehend von sechs auf 6,50 Meter verbreitert und die Deckschicht erneuert werden. Der entlang der LA 7 verlaufende Geh- und Radweg müsse ebenfalls „den baulichen Veränderungen angepasst“ werden. Um einen verkehrssicheren Abfluss von der B 15 neu zu ermöglichen, wird an der Anbindung des westlichen Anschlussastes eine Ampel errichtet, aus dem gleichen Grund erhält auch der nördliche Anschlussast an die LA 7 eine Ampel.
Sämtliche Kosten, die durch den Bau des Provisoriums entstehen, übernimmt die Autobahndirektion. Dies gilt auch für etwaige Nachbesserungen an weiteren Straßen, Kreuzungen und Einmündungen sowie für die Beseitigung von Schäden, die auf die provisorische Anbindung zurückzuführen sind.