Schuldunfähig wegen Stimmen im Kopf
Abensberger Schütze muss in die Sicherungsverwahrung
19. Juni 2020, 19:28 Uhr aktualisiert am 19. Juni 2020, 19:21 Uhr
Nach den tödlichen Schüssen auf einem Parkplatz in Abensberg (Kreis Kelheim) im vergangenen Herbst ist für den kosovarischen Täter wegen einer psychischen Erkrankung Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Der Richter legte ihm Totschlag und versuchten Totschlag zur Last.
Nach sechs Verhandlungstagen, an denen zahlreiche Zeugen und zwei Sachverständige gehört wurden, kam die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Michael Hammer zu der Überzeugung, dass der in Abensberg lebende 42-jährige Beschuldigte die Bluttat vom 2. Oktober vergangenen Jahres im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat.
Wie berichtet, wurde der 39-jährige Vetter des Beschuldigten gegen 18 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes mit drei Kopfschüssen aus einer Pistole mit Kaliber 7,65 Millimeter Browning regelrecht hingerichtet. Der dreijährige Sohn des Opfers saß im Einkaufswagen und musste die Tat mit ansehen. Der Täter flüchtete. Wenig später kam es (...)
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