Schuldunfähig wegen Stimmen im Kopf
Abensberger Schütze muss in die Sicherungsverwahrung
19. Juni 2020, 19:21 Uhr aktualisiert am 22. Juni 2020, 9:24 Uhr
Nach den tödlichen Schüssen auf einem Parkplatz in Abensberg (Kreis Kelheim) im vergangenen Herbst ist für den kosovarischen Täter wegen einer psychischen Erkrankung Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Der Richter legte ihm Totschlag und versuchten Totschlag zur Last.
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