Biergartenöffnung ab 18. Mai
Lockerung mit Galgenhumor
6. Mai 2020, 16:19 Uhr aktualisiert am 6. Mai 2020, 16:19 Uhr
Jetzt sperrt auch Bayern seine Gastronomie schrittweise wieder auf. Ab 18. Mai dürfen Biergärten, also Außengastronomie wieder betrieben werden, die Öffnung der Innengastronomie soll ab 25. Mai folgen, wie Ministerpräsident Dr. Markus Söder am Dienstag verkündete. Die Öffnung der Speiselokale erfolgt mit strengen Auflagen, begrenzte Gästezahl, dazu soll ein Tischabstand von mindestens zwei Meter eingerichtet werden, Tische für Familien sollen erlaubt sein. Das Besteck und Gläser müssen besonders desinfiziert werden. Darüber hinaus gilt für Küchen- und Servicepersonal die Maskenpflicht, außerdem müssen Gäste bis zur Platzeinnahme und beim Gang zur Toilette Masken tragen. So die bisher bekanntgewordenen zu ergreifenden Hygienemaßnahmen.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat