Kurz vor Silvester
Bundespolizei stellt in Furth im Wald zwölf Kilo Böller sicher
29. Dezember 2023, 11:47 Uhr
Zwölf Kilogramm illegales Feuerwerk hatte ein 31-jähriger Rumäne im Gepäck. Bundespolizisten schnappten ihn am Mittwoch, als sie ihn bei der Einreise nach Deutschland stoppten. Der Mann hatte das Silvesterfeuerwerk im Kofferraum versteckt. Zudem fanden die Bundespolizisten ein Karambitmesser im Handschuhfach. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit ist verboten. Die Polizeibeamten stellten alle Gegenstände sicher. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz und die Gefahrgutverordnung, das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und das Waffengesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten die Beamten den Rumänen auf freien Fuß.
Am Donnerstag kontrollierten Beamte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit München, die derzeit die Bundespolizei Waldmünchen unterstützen, am Grenzübergang Furth im Wald einen Pkw mit deutscher Zulassung bei der Einreise nach Deutschland. Im Kofferraum fanden sie insgesamt fast drei Kilogramm illegale Pyrotechnik und stellten sie sicher. Die Böller konnten dem 16-jährigen Beifahrer zugeordnet werden. Seine 19-jährige Schwester saß am Steuer. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen ermittelt auch in diesem Fall wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und gegen die Gefahrgutverordnung. Die Beamten verständigten die Mutter des Minderjährigen und schalteten das Jugendamt ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maß durfte das Geschwisterpaar weiterfahren. Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt vor dem Kauf von illegalen Böllern: Illegale Pyrotechnik kann für laute und bezaubernde Momente sorgen - zu oft aber auch für ernsthafte Verletzungen wie Knalltraumen, Verlust von Gliedmaßen und Lungenschädigungen. In Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Es drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren beziehungsweise eine Geldbuße. Der Strafverfolgung schließt sich die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper an.