Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Wahlrechtsreform von 2020 war klar genug: CSU sieht sich bestärkt


Vor dem Bundesverfassungsgericht bleibt eine Klage von drei damaligen Oppositionspolitikern erfolglos.

Vor dem Bundesverfassungsgericht bleibt eine Klage von drei damaligen Oppositionspolitikern erfolglos.

Als in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch sein Urteil zum Bundeswahlrecht 2020 verkündete, ging in Berlin ein Aufatmen durch die Unionsbundestagsfraktion. Die Erleichterung hatte nicht so sehr mit dem Ergebnis des Urteils zu tun. Demnach ist die bereits überholte Wahlrechtsreform von damals mit dem Grundgesetz vereinbar. Die von der damaligen großen Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossenen Änderungen verstoßen nicht gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie die Chancengleichheit der Parteien. Interessanter war für die Union die Begründung des Zweiten Senats.

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