Meinung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Urteil zur Beobachtung der AfD in Bayern wird nichts ändern
1. Juli 2024, 15:17 Uhr
Von
Ralf Müller
Die bayerische AfD kann als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Diese am Montag vom Verwaltungsgericht München verkündete Entscheidung konnte niemanden überraschen - auch die AfD selbst nicht, die sich schon auf die Berufungsrunde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet. Eine Abänderung des Urteils der Vorinstanz ist freilich wenig wahrscheinlich.
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