Energieerzeuger betroffen

Übergewinnsteuer greift wohl bei Biomasse


Nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums soll bei Biogasanlagen eine Übergewinnsteuer anfallen, während sie etwa bei den Atommeilern nicht greift.

Nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums soll bei Biogasanlagen eine Übergewinnsteuer anfallen, während sie etwa bei den Atommeilern nicht greift.

Die Betreiber von Biogasanlagen hatten erst mit einer staatlichen Begrenzung ihrer Produktion zu kämpfen. Diesmal geht es um die geplante Abschöpfung von Übergewinnen. Dabei könnte es ihr an den Kragen gehen.

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