Seit Mitternacht in NRW

Quarantäne-Regeln für Einreise nach Deutschland werden gelockert


Autos passieren die Grenze zur Bundesrepublik. Rechtzeitig vor den langen Himmelfahrts- und Pfingst-Wochenenden hat Nordrhein-Westfalen die Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten aufgehoben. Die Neuregelung gilt nach Angaben der Landesregierung ab Freitag, 0 Uhr. Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert. Denn Rückkehrer müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Coronavirus-Gefahr.

Autos passieren die Grenze zur Bundesrepublik. Rechtzeitig vor den langen Himmelfahrts- und Pfingst-Wochenenden hat Nordrhein-Westfalen die Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten aufgehoben. Die Neuregelung gilt nach Angaben der Landesregierung ab Freitag, 0 Uhr. Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert. Denn Rückkehrer müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Coronavirus-Gefahr.

Von mit Material der dpa

Bereits seit Mitternacht müssen Menschen, die aus dem EU-Ausland und Schengen-Staaten nach NRW einreisen, nicht mehr in eine 14-tägige häusliche Quarantäne. Die anderen Bundesländer sollen in den nächsten Tagen nachziehen.

Die wegen der Coronavirus-Gefahr verhängten Quarantäne-Vorschriften für Rückkehrer und Einreisende aus EU- und Schengen-Staaten nach Deutschland sollen bereits in den nächsten Tagen aufgehoben werden. Wer aus EU- und Schengen-assoziierten Staaten sowie aus Großbritannien einreist, soll von der Pflicht ausgenommen werden, sich zunächst für zwei Wochen in häusliche Quarantäne zu begeben. Darauf hätten sich die Länder mit dem Bund verständigt, teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung am Donnerstagabend mit. Die Umsetzung der Regelung in den Ländern solle in den nächsten Tagen erfolgen. In Nordrhein-Westfalen gilt sie bereits seit Freitag 00.00 Uhr.

Von der Quarantäne-Pflicht ausgenommen sind neben den EU-Ländern damit auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Damit werden Reisen in die Nachbarländer wesentlich erleichtert. Denn Rückkehrer müssen nicht mehr für 14 Tage in Quarantäne wegen der Coronavirus-Gefahr.

Zukünftig soll laut der nordrhein-westfälischen Landesregierung auch insgesamt das Infektionsgeschehen im Ausland stärker berücksichtigt werden. So würden auch Rückkehrer aus anderen Staaten dann befreit, wenn das Robert Koch-Institut für diese Staaten feststelle, dass eine Quarantäne entbehrlich sei. Umgekehrt könne ein Wiedererstarken der Pandemie in Mitgliedstaaten der EU und Schengen-Staaten dazu führen, dass es auch in Bezug auf diese Staaten wieder zu Schutzmaßnahmen komme.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach von einem "Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr Europa". "Dies schafft Rechtsklarheit und ist eine große Erleichterung für die Menschen vor allem in den Grenzregionen und sendet ein Signal an unsere heimische Wirtschaft", erklärte Laschet. Zuerst hatte die "Rheinischen Post" (Freitag) berichtet.

Laschet hatte sich mehrfach für Quarantänelockerungen und die Wiederbelebung des grenzüberschreitenden Tourismus eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen seien die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden zu keinem Zeitpunkt geschlossen gewesen, betonte der Ministerpräsident. Der Austausch mit den Nachbarländern sei eng. Es gehe auch darum, den Volkswirtschaften wieder auf die Beine zu helfen. "Dazu gehört mittelfristig auch, den grenzüberschreitenden Tourismus wieder zu ermöglichen. Das geht nur ohne Quarantäne-Vorschriften", sagte Laschet.

Derzeit gilt in vielen Bundesländern, dass jeder, der aus einem europäischen Nachbarland nach Deutschland einreist, für 14 Tage in Quarantäne gehen muss. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte den Bundesländern empfohlen, die bislang geltenden Quarantäne-Regeln zu lockern und nur noch auf Menschen anzuwenden, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben. Also beispielsweise nicht mehr für Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Die Entscheidung über die Quarantäneregeln liegt alleine bei den Ländern.

Am Dienstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht nach einem Eilantrag eines Ferienhausbesitzers die grundsätzliche Quarantänepflicht gekippt und damit die Diskussion angeheizt. Aus dem Ausland Einreisende könnten nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige eingestuft werden, hatte der Senat im NRW-Nachbarbundesland entschieden.