Meinung
Kindergeld in der EU
Keine Mehrklassengesellschaft
24. Januar 2019, 20:33 Uhr aktualisiert am 24. Januar 2019, 21:02 Uhr
Es gibt sie, die ärgerlichen Fälle von Missbrauch staatlicher Sozialleistungen - übrigens nicht nur von ausländischen Staatsbürgern. Aber diese dürfen das Grundprinzip nicht infrage stellen: Wer hierzulande lebt, arbeitet, Steuern und Sozialabgaben bezahlt und damit seinen Teil von Verantwortung für den Erhalt des Sozialwesens leistet, darf nicht deswegen diskriminiert werden, weil seine Kinder in einem anderen Mitgliedstaat leben.
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