Meinung
Kindergeld
Sinnvolle Kontrolle
27. Dezember 2018, 20:32 Uhr aktualisiert am 27. Dezember 2018, 21:42 Uhr
Von
Claus Schöner
Es ist selbstverständlich, dass jemand, der in Deutschland lebt, arbeitet, Steuern zahlt und Abgaben entrichtet, auch Anspruch auf Sozialleistungen wie das Kindergeld hat. Selbst dann, wenn seine Kinder im Ausland wohnen. Das gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben und arbeiten. Da gibt es nichts zu skandalisieren, das ist EU-Recht. Missbrauch indes ist nicht zu akzeptieren, doch ist er beim Kindergeld offenbar so verbreitet, dass manche Kommunen im Sommer Alarm geschlagen haben.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden