EuGH-Urteil

Kindergeld für EU-Ausländer gibt es auch, wenn der Job weg ist

Gastarbeiter aus Mitgliedstaaten müssen Inländern gleichgestellt werden


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat einmal mehr zum Thema Kindergeld entschieden.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat einmal mehr zum Thema Kindergeld entschieden.

Wenn der Job weg ist und ein Arbeitnehmer krank wird, fließen das Kindergeld ebenso wie andere Familienleistungen des Staates weiter. Das gilt für Inländer, aber auch für EU-Gastarbeiter.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat