EuGH-Urteil
Kindergeld für EU-Ausländer gibt es auch, wenn der Job weg ist
7. Februar 2019, 16:24 Uhr aktualisiert am 7. Februar 2019, 18:17 Uhr
Wenn der Job weg ist und ein Arbeitnehmer krank wird, fließen das Kindergeld ebenso wie andere Familienleistungen des Staates weiter. Das gilt für Inländer, aber auch für EU-Gastarbeiter.
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