Meinung
Kommentar: Chemnitz
Im Zweifel für den Angeklagten
18. März 2019, 19:31 Uhr aktualisiert am 18. März 2019, 20:49 Uhr
Von
Marcus Sauer
In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats. Wenn das Gericht nur die leisesten Zweifel hat, dass ein Verdächtiger eine Tat wirklich begangen hat, kann es nur ein Urteil geben: Freispruch. Selbst dann, wenn für die Öffentlichkeit die Sache längst klar ist und sie eine harte Strafe fordert. Richter und Schöffen dürfen sich davon nicht beeinflussen lassen.
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