Gericht Regensburg

Freispruch im Prozess um Wahlfälschung in Geiselhöring

Die Wahl war auffällig, sagt das Gericht: Dennoch Freispruch für Karl B.


"In dubio pro reo", hieß es am Donnerstag für den angeklagten Spargelbauern Karl B.

"In dubio pro reo", hieß es am Donnerstag für den angeklagten Spargelbauern Karl B.

Nach mehr als sechs Jahren und sieben Spargelsaisons ist am Donnerstag der Prozess um die Wahlfälschungsvorwürfe in Geiselhöring zu Ende gegangen. Das Urteil: Freispruch für Karl B. Der Vorsitzende Richter des Landgerichts Regensburg sagte, es blieben offene Fragen. Die Wahl sei auffällig gewesen. Doch zweifelsfreie Beweise gegen Karl B. habe die Verhandlung nicht ergeben. Im Zweifel für den Angeklagten.

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