Gewaltschutzpakt

EU-Gesetz zu Gewalt gegen Frauen sorgt für Enttäuschung

Die Union hat sich auf das erste EU-Gesetz zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geeinigt. Zum Unmut des Parlaments aber fehlt eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung.


Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht. Die EU hat sich auf ein gemeinsames Gesetz zum Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt geeinigt - ein Meilenstein, doch die Freude ist getrübt: Denn das Thema Vergewaltigung blieb außen vor.

Eine Frau hält ihre Hände vor das Gesicht. Die EU hat sich auf ein gemeinsames Gesetz zum Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt geeinigt - ein Meilenstein, doch die Freude ist getrübt: Denn das Thema Vergewaltigung blieb außen vor.

Obwohl nach teils erbittert geführten Verhandlungen endlich eine Vereinbarung gegen Gewalt an Frauen auf dem Tisch lag, konnten und wollten die beiden Hauptakteurinnen ihre Enttäuschung nicht verbergen, als sie am Dienstagabend kurz nach der Einigung zur Pressekonferenz im Straßburger EU-Parlament erschienen. Monatelang hatten die Sozialdemokratin Evin Incir und die Konservative Frances Fitzgerald für diesen einen Passus gestritten: die Klausel zur Vergewaltigung auf der Grundlage fehlender Einwilligung. Ohne Erfolg. Sie wurde aus der neuen Richtlinie gestrichen. Es gibt keine gemeinsame Definition von Vergewaltigung.

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