Bundesfinanzhof
Die Richter haben es sich beim Soli leicht gemacht
30. Januar 2023, 16:41 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2023, 16:41 Uhr
Die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) in München haben es sich schon leicht gemacht: Sie nahmen einfach der Bundesregierung ab, wonach sie 33 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch "Lasten" aus dem Beitritt der neuen Länder in die Bundesrepublik tragen müsse, und erklärten den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß. Zumindest in der mündlichen Begründung fiel kein Wort darüber, wie hoch denn diese "wiedervereinigungsbedingten Lasten" seien und dazu, ob der eingehobene Solibeitrag diese nicht bei Weitem übersteigt.
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