Gedächtnisverlust?

Touristin aus China blieb zwei Jahre in Deutschland


Ein Beamter der Bundespolizei bei der Passkontrolle an Terminal 2 des Münchner Flughafens.

Ein Beamter der Bundespolizei bei der Passkontrolle an Terminal 2 des Münchner Flughafens.

Von Redaktion idowa

Vor zwei Jahren war sie nach Deutschland gekommen. Laut Visum hätte sie damals maximal 90 Tage bleiben dürfen. Sie blieb aber bis jetzt - die Erklärung, die die 55-jährige Frau aus China für die Beamten der Bundespolizei hatte, scheint unglaublich...

Am Samstag haben Bundespolizisten die Chinesin vor ihrer Ausreise nach Peking erst einmal aus dem Verkehr gezogen, bevor sie die Frau mit einer Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts von 665 Tagen mit dem von Ihr bereits gebuchten Flug nach Hause schickten. Zu den Umständen ihres Aufenthalts und ihrer jetzigen Ausreise wollte sich die 55-Jährige nicht äußern, erzählte nur, sie leide unter Gedächtnisverlust.

Pass und Visum hatte die Asiatin bei der Ausreisekontrolle vorlegen können. Nur, bei näherem Hinsehen fiel den kontrollierenden Beamten auf, dass die 55-Jährige bereits vor zwei Jahren Anfang März in das Bundesgebiet eingereist war und seither offenbar nicht mehr verlassen hatte. Das Visum war aber damals nur maximal drei Monate für touristische Zwecke gültig.

Nachdem die Chinesin nur ihrer Heimatsprache mächtig war, musste ein anderer Reisender sprachlich unterstützen. Die Befragte schien aber nicht wirklich auskunftswillig zu sein. Sie leide unter Gedächtnisverlust und könne sich daher an nichts erinnern. Dies bewahrte die Asiatin allerdings nicht vor einer Strafanzeige wegen unerlaubten Aufenthalts von 665 Tagen im Bundesgebiet.

Die Beamten sahen außerdem einen möglichen Verdacht auf Visaerschleichung und die unerlaubte Arbeitsaufnahme. Nach Abschluss der nötigsten polizeilichen Maßnahmen vor Ort, schickten die Bundespolizisten die Chinesin mit dem bereits gebuchten Flug in die Hauptstadt ihres Heimatlandes auch nach Hause.