Betrunkener (40) außer Rand und Band
Er ist wieder da: Nicht nur im Kino, jetzt auch am Flughafen
23. Oktober 2015, 12:07 Uhr aktualisiert am 23. Oktober 2015, 12:07 Uhr
Was sich am Donnerstag auf der Wache der Bundespolizei am Flughafen München abspielte, ist alles, nur nicht alltäglich.
Zum Glück für die Beamten, denn die hatten ihre liebe Mühe und Not, einen 40-jährigen Bulgaren zu bändigen. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl vor. Also wurde er nach seiner Ankuft aus Istanbul mit auf die Wache genommen. Zu diesem Zeitpunkt sah noch alles nach einer harmlosen, ja alltäglichen Festnahme aus.
Doch dann ging der Ärger los. Der Mann behauptete felsenfest, seine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro bereits bezahlt zu haben. Immerhin würde ihm sonst ersatzweise 20 Tage Haft drohen. Die Beamten erkundigten sich also in Ingolstadt. Von einer Begleichung der Geldstrafe des 40-Jährigen jedoch keine Anhaltspunkte. Dieses Ergebnis passte dem Bulgaren so gar nicht in den Kragen. Er telefonierte selbst, wurde zunehmend aggressiver, schrie um sich und bezeichnete die Beamten mehrmals als "Hitler".
Das war allerdings erst der Anfang. Er warf sein Handy mit voller Wucht gegen die Wand, holte eine Schnapsflasche aus seiner Tasche und schleuderte diese gegen eine Glastür. Dadurch sprang die Scheibe der Tür. Und auch der Randalierer kam dabei nicht ungeschoren davon und verletzte sich durch die herumfliegenden Scherben selbst an der Hand.
Von da an hatten die Bundespolizisten die Faxen endgültig dicke und mussten andere Seiten aufziehen. Der Mann wurde unter heftigstem Widerstand gefesselt und ein Arzt gerufen. Der Mediziner versorgte die Wunde. Dann ging es um die Hafttauglichkeit des Raufbolds. Und da konnten weder die Beamten noch der Arzt ihren Augen kaum trauen, denn der Bulgare hatte über 4 Promille intus.
Da der 40-Jährige die vom Ingolstädter Richter geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, lieferten ihn die Bundesbeamten in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein. Außerdem bleibt ihm ein neuerliches Erscheinen vor einem deutschen Gericht nicht erspart. Diesmal muss er sich dort wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung verantworten.