Nach Sicherheits-Panne
Betrieb am Münchner Flughafen normalisiert sich
28. August 2019, 8:20 Uhr aktualisiert am 27. August 2019, 9:29 Uhr
Nach dem Chaos am Münchner Flughafen am Dienstag ist der Betrieb am Mittwochmorgen wieder normal gestartet. "Wir haben aktuell keine Annullierungen - seit 5.00 Uhr läuft alles wieder wie geplant", sagte ein Sprecher des Airports am Morgen.
Auch Verspätungen wegen des Vorfalls gebe es nicht. Durch die hohe Zahl von abgesagten Starts und Landungen am Dienstag sei man nun automatisch wieder im Normalbetrieb. Rund 1.000 Passagiere der Lufthansa waren über Nacht in Hotels einquartiert worden. Betroffen waren den Angaben zufolge insgesamt 14.000 Reisende.
Am Vortag waren 200 von rund 1.200 Verbindungen ausgefallen. Ein Spanier war aus Thailand nach München geflogen und beim Umsteigen in den Flieger nach Madrid vor der Einreisekontrolle durch einen Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen. Die Bundespolizei hatte daraufhin den Terminal 2 und die Bereiche B und C des Terminals 1 geräumt.
Weil er beim Umsteigen unkontrolliert in einen Sicherheitsbereich am Münchner Flughafen gelangt ist, hat ein Reisender Chaos am zweitgrößten Airport Deutschlands ausgelöst. Die Polizei räumte am Dienstagmorgen das Terminal 2 und die Bereiche B und C des Terminals 1. Erst fast vier Stunden später konnte die Passagierabfertigung wieder aufgenommen werden. Rund 130 Starts und Landungen wurden abgesagt. Darüber hinaus kam es zu erheblichen Verspätungen, wie der Flughafen mitteilte. "Passagiere müssen über den ganzen Tag mit Beeinträchtigungen im Luftverkehr rechnen."
Der Spanier ist nach Angaben der Bundespolizei zwischen 20 und 25 Jahre alt und war aus der thailändischen Hauptstadt Bangkok nach München gekommen und wollte nach Madrid weiterreisen. Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen. Daraufhin leitete die Bundespolizei "gefahrenabwehrende Maßnahmen" gemäß EU-Gesetzesvorgaben ein. Die Beamten machten den Mann ausfindig und befragten ihn. Er habe keine böse Absicht gehegt, sagte eine Sprecherin. Von Seiten der Bundespolizei drohten keine Konsequenzen.
Gegen 11.15 Uhr starteten die Flughafenmitarbeiter wieder mit der Abfertigung von Passagieren. Bis 12.45 Uhr konnten neu eintreffende Fluggäste das Terminal 2 nicht betreten, um zu verhindern, dass das Gebäude überfüllt wird, wie der Flughafen erklärte. Alle Menschen aus den geräumten Terminalbereichen mussten noch einmal kontrolliert werden. Der Flughafen verteilte Wasser und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen sowie via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.
Ein Flughafensprecher sagte, insgesamt seien am Dienstag etwa 1.200 Starts und Landungen in München geplant gewesen. Im Schnitt seien an einem solchen Tag dort etwa 120.000 Passagiere unterwegs. Von den annullierten Flügen dürften rund 19 500 Fluggäste betroffen sein.
Das aktuelle Geschehen erinnert an das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018: Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.
Der Flughafen verteilte anschließend freiwillig knapp 6000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18). Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.