Schadenersatz
Wahlfälschung zieht Zivilverfahren nach sich
30. April 2019, 18:50 Uhr aktualisiert am 30. April 2019, 18:50 Uhr
Von
Simon Kunert
Der Streit um den Schadenersatz für die Nachwahl der Kommunalwahl 2014 muss wohl in einem Zivilprozess geklärt werden. Das sagte Rechtsanwalt Bernd von Heintschell-Heinegg am Dienstag. Seinen Mandanten bleibe keine andere Wahl, um die Ansprüche gegen Karl B. durchzusetzen.
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