Schadenersatz

Wahlfälschung zieht Zivilverfahren nach sich


Der Prozess um die Wahlfälschung von Geiselhöring zieht wohl ein Zivilverfahren nach sich. (Symbolbild)

Der Prozess um die Wahlfälschung von Geiselhöring zieht wohl ein Zivilverfahren nach sich. (Symbolbild)

Der Streit um den Schadenersatz für die Nachwahl der Kommunalwahl 2014 muss wohl in einem Zivilprozess geklärt werden. Das sagte Rechtsanwalt Bernd von Heintschell-Heinegg am Dienstag. Seinen Mandanten bleibe keine andere Wahl, um die Ansprüche gegen Karl B. durchzusetzen.

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