Landgericht weist beide Klagen gegen mutmaßlichen Geiselhöringer Wahlfälscher ab
Kein Schadenersatz für Wahlwiederholung
8. Oktober 2019, 22:30 Uhr aktualisiert am 8. Oktober 2019, 22:30 Uhr
Von
Simon Kunert
124.000 Euro wollten die Stadt Bogen und der Landkreis Straubing-Bogen von Karl B. haben. Der Geiselhöringer Spargel- und Erdbeerbauer sollte für die Kosten der wiederholten Kommunalwahl 2014 geradestehen. Doch daraus wird wohl nichts. Zwei Kammern des Landgerichts Regensburg wiesen die Schadenersatzforderungen der Kommunen am Dienstag zurück. Karl B. feiert daraufhin den Rechtsstaat, die Gegenseite kündigt die Berufung an.
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