Tunzenberg-Eklat
Schlossherr zieht Antrag zurück: "Dicht & Ergreifend" müssen nicht vor Gericht
28. August 2024, 10:25 Uhr
Die Hip-Hop-Combo "Dicht & Ergreifend" muss sich nun doch nicht vor dem Landgericht Landshut verantworten. Wie das Gericht am Mittwochvormittag mitteilt, hat Schlossherr Franz Ammer seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Band zurückgezogen. Das Verfahren sei damit eingestellt. Auch Ammer selbst bestätigte das auf Anfrage unserer Mediengruppe.
Ammer wollte sich mit dem Antrag gegen Aussagen wehren, die während des Auftritts von "Dicht & Ergreifend" beim Dingfest am 8. Juli in Dingolfing gefallen und später von der Band auf Youtube verbreitet worden sind. Die Hip-Hopper zeigten dort vor rund 4.000 Fans einen Ausschnitt eines Video-Interviews mit Ammer sowie drei mutmaßliche Zitate des Unternehmers, nannten ihn einen "Gurkenkönig" und warfen ihm vor, das Kulturzentrum in Tunzenberg zerstören zu wollen.
Darum geht es im Streit um die alte Brauerei
Zum Hintergrund: Der Verein Kulturbrauerei kämpft im Landkreis Dingolfing-Landau um seinen selbst verwalteten Freiraum, die Kulturbrauerei Tunzenberg, die der Verein dort in den vergangenen zehn Jahren aufgebaut hat. Franz Ammer, der neue Eigentümer von Schloss, Brauerei und Festwiese, pocht darauf, die alte Brauerei genehmigungsfähig zu sanieren. Teile der Brauerei sollen dabei aber abgerissen werden - so etwa der Konzertraum.
Vermittlungsversuche zwischen der Kulturbrauerei und Ammer, an denen auch der vormalige Schlosseigentümer beteiligt war, waren ohne Erfolg geblieben.
So geht "Dicht & Ergreifend" gegen die Klage vor
Als Reaktion auf die Ladung zu Gericht hatte "Dicht & Ergreifend" eine Spendenaktion gestartet, um laut eigener Aussage die Gerichtskosten zu decken und für den Fall eines Urteils gegen die Band vorzusorgen. Stand Mittwochvormittag haben mehr als 600 Unterstützer über 22.000 Euro gespendet. Zudem haben die Hiphopper zu einem Spontankonzert in Landshut eingeladen und am vergangenen Dienstag nach eigenen Angaben 300 Tickets à 50 Euro verkauft.
Das Landgericht hatte den Streitwert in dem Verfahren auf 100.000 Euro festgesetzt.
Das sagt der Schlossherr über seine Gründe
Franz Ammer teilt am Telefon mit, er wolle sich nicht weiter zur Sache äußern, um den Musikern keine Bühne zu bieten. In einem Schreiben seines Anwalts vom Dienstag, das an den Anwalt von "Dicht & Ergreifend" adressiert ist und unserer Redaktion vorliegt, heißt es: "Ihre Mandantschaft kann nicht ernsthaft erwarten, dass unser Mandant nach dem Auftritt auf dem Dingfest und nun fortwährender Desavouierung mit Ihrer Mandantschaft zu tun haben möchte."
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